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Friedhof in Gniebel

Beerdigung

Von einem geliebten Menschen Abschied zu nehmen, ist sehr schwer. Hilfe soll die Feier eines Trauer-Gottesdienstes auf dem Friedhof bieten. Hierzu ein paar nützliche Informationen:

1. Begräbnis als Sache der Gemeinde

Der Tod eines Menschen und dann die Beerdigung ist ein schwerer Tag für die Angehörigen. Verwandte, Bekannte und Freunde kommen zusammen, um Abschied zu nehmen. In der Aussegnungshalle des Friedhofs feiern wir deshalb einen Gottesdienst mit Schriftlesung, Gebeten, Predigt und Gesang. Als Gemeinde erweisen wir somit dem Verstorbenen den letzten Liebesdienst und verkündigen angesichts des Todes die Herrschaft des Auferstandenen über Lebende und Tote. Der Gang zum Grab ist dann die letzte Wegstrecke, die wir als Gemeinde mit dem Verstorbenen gehen.

In wenigen Ausnahmefällen – insbesondere bei Totgeburten oder beim Tod von Säuglingen und Kleinkindern – kann das Begräbnis auf Wunsch der Angehörigen auch im engsten Familienkreis stattfinden. Ansonsten aber versteht sich die kirchliche Bestattung als öffentlicher Gottesdienst der ganzen Gemeinde, der durch seine Liturgie und Predigt den Trost des Evangeliums aus- und zuspricht.

Sind Menschen zuvor aus der Kirche ausgetreten, so ist eine kirchliche Begräbnisfeier nur im Ausnahmefall möglich, da auch der Austritt als Willen des Verstorbenen zu achten ist. Gegen seinen eindeutig geäußerten Wunsch kann niemand kirchlich bestattet werden. Auf jeden Fall aber haben die Angehörigen ein Recht auf seelsorgerliche Begleitung.

2. Bestattungsart: Erd- oder Feuerbestattung?

Für die ersten Christen war nach dem Vorbild der Grablegung Jesu die Erdbestattung die Regel. Auch Gleichnisse, etwa das Gleichnis vom Weizenkorn (Joh. 12,24), hatte auf diese Sichtweise Einfluss. In unseren beiden Gemeinden Gniebel und Rübgarten ist die Erdbestattung bis heute die maßgebliche Bestattungsform.

Zunehmend erhält bei uns jedoch auch die Feuerbestattung Einzug. Auf Wunsch des Verstorbenen oder der Angehörigen wird der Sarg mit dem Verstorbenen dann meist in der Aussegnungshalle aufgebahrt und nach Ende der Trauerfeierlichkeit ins Krematorium überführt und eingeäschert. Zu einem späteren Zeitpunkt findet dann eine kurze Urnenbeisetzung statt.

Da die Feuerbestattung in der Vergangenheit auch Ausdruck der Leugnung des Auferstehungsglaubens war, kann es für den Pfarrer hilfreich sein, die Motive für die Wahl der Feuerbestattung zu erfahren.

3. Konkrete Tipps:

• Reden Sie nicht nur als alter, sondern gerade auch als junger Mensch mit Ihren Angehörigen darüber, wie Sie sich Ihr eigenes Sterben und Ihre eigene Bestattung wünschen. Neben der Wahl der Bestattungsart und des Bestattungsunternehmens können auch Liedwünsche sowie die Auswahl des Predigttextes (etwa Konfirmationsdenkspruch oder Trauvers) für die Angehörigen eine große Hilfe sein.

• Nach dem Tod eines Angehörigen ist es wichtig, mit dem Arzt (Todesbescheinigung) und einem Bestatter Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen.

• Verstorbene Angehörige dürfen bis zu 36 Stunden zuhause aufgebahrt werden. Sie können sich deshalb Zeit lassen, um in aller Ruhe Abschied zu nehmen. Machen Sie dies auch dem Bestattungsunternehmen deutlich, sofern Sie Ihren verstorbenen Angehörigen noch gerne bei sich behalten möchten.

• Auch die direkte Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt kann sinnvoll sein. Denn sollte der verstorbene Angehörige sich noch bei Ihnen zuhause befinden, dann kann eine kleine Aussegnungsliturgie im engsten Familienkreis ein erster Schritt sein, um Abschied zu nehmen und Trost zu finden.

• Zur Vorbereitung des Bestattungsgottesdienstes wird der Pfarrer mit Ihnen dann einen Gesprächstermin vereinbaren. Zu diesem Trauergespräch mit den engsten Angehörigen ist es hilfreich, wenn Sie Sterbeurkunde, Familienstammbuch, Familienbibel oder Gesangbuch (enthalten oft persönliche Bemerkungen) und Notizen zum Lebenslauf des Verstorbenen bereit halten.