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Kategorie: Lebensstationen

Anmeldung zum Konfirmandenunterricht 2023/2024

Anmeldung zum Konfirmandenunterricht 2023/2024
Alle Jugendlichen, die sich zum Konfirmandenunterricht 2023/2024 anmelden wollen,
laden wir gemeinsam mit ihren Eltern sehr herzlich zu einem Anmelde- und Informationsabend ein.
In der Regel sollten die zukünftigen Konfirmandinnen und Konfirmanden zurzeit die 7. Klasse besuchen.
Auch Jugendliche, die noch nicht getauft sind, sind herzlich willkommen.
Zur Anmeldung ist die Angabe des Taufdatums und Taufortes nötig.

Bitte schauen Sie diesbezüglich vorher in Ihren Familienstammbüchern nach.
Der Anmelde- und Informationsabend findet für die Jugendlichen in Gniebel
am 21. März 2023 um 19.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus in
Gniebel statt.
Die Jugendlichen in Rübgarten sind zusammen mit Ihren Eltern am
23. März 2023 um 19.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus Rübgarten herzlich willkommen.

Trauung

Das schönste Fest…

Liebes Hochzeitspaar,

wir freuen uns, dass Sie heiraten wollen und um die kirchliche Trauung bitten. Dass sich zwei Menschen für eine kirchliche Trauung entscheiden, kann dabei unterschiedliche Ursachen haben: Der Glaube und damit verbunden der Wunsch nach Gottes Segen, der feierliche Rahmen oder aus Tradition heraus. So unterschiedlich die Beweggründe im Einzelnen sein mögen, eines ist bei allen gleich: Nicht die standesamtliche, sondern die kirchliche Trauung ist für diese Ehepaare das eigentliche Fest, die eigentliche Hochzeit. Viele Wünsche, Sehnsüchte und oftmals auch romantische Vorstellungen sind deshalb mit diesem Fest verbunden. Es soll ja das schönste Fest werden. Ein paar Gedanken aus der Praxis dazu:

  • Kirchliche Trauung als öffentlicher Gottesdienst

Nach Martin Luther ist die Ehe zunächst eine „weltliche“ Angelegenheit. Sie wird auf dem Standesamt besiegelt. In einem anschließenden Festgottesdienst wird dann die gemeinsame Zukunft von Braut und Bräutigam unter den Segen Gottes gestellt. Der Traugottesdienst ist dabei keine Privatveranstaltung, sondern ein öffentlicher Gottesdienst: Die Kirchenglocken läuten, die bevorstehende Trauung wird der Gemeinde im vorausgehenden Sonntagsgottesdienst bekanntgegeben und ihrer Fürbitte empfohlen. Wie auch bei anderen Gottesdiensten sind Gebete, Schriftlesung und Kirchenlieder Bestandteile einer kirchlichen Trauung. Hinzu kommen oftmals auch noch besondere Gestaltungselemente (Gesang, Instrumentalisten etc.).

  • Lebenslange Treue mit Gottes Hilfe

Der Höhepunkt des Traugottesdienstes bildet die Tragefrage. Braut und Bräutigam werden einzeln gefragt: „Willst Du mit … als deiner Ehefrau/deinem Ehemann nach Gottes Gebot und Verheißung leben, sie/ihn als Gottes Gabe lieben und ehren und ihr/ihm in Freud und Leid treu bleiben, bis der Tod euch scheidet, so antworte: Ja, und Gott helfe mir“. Die Traufrage zeigt dabei, worum es in der kirchlichen Trauung geht: Es geht darum, den anderen als Geschenk und Gabe Gottes zu verstehen, zu lieben und zu respektieren. Es geht um ein lebenslanges Beieinanderbleiben und es geht darum, sich in der Ehe an Gott und seinem Wort zu orientieren. Durch ihr gegenseitiges Ja bekennen sich die beiden Ehepartner also zur lebenslangen Liebe und Treue, zu gegenseitigem Respekt und dazu, ihre Ehe im Vertrauen auf Gott und mit seiner Hilfe zu führen.

  • Konkrete Tipps
  • Zuständigkeit: Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Seelsorgebezirk entweder die Braut oder der Bräutigam oder deren Eltern den Wohnsitz haben. Die Brautleute können entscheiden, welches Pfarramt sie um die Trauung bitten wollen. Mindestens ein Ehepartner muss evangelisch sein.
  • Terminliche Klärung: Leider werden oftmals die Räumlichkeiten für die anschließende Festlichkeit fest gebucht und dann erst der Kontakt mit dem Pfarramt aufgenommen. Dies führt aufgrund von Termindoppelungen, Gemeindeaktivitäten (z.B. Konfirmationen), Urlaubszeiten etc. immer wieder zu Schwierigkeiten. Wir bitten deshalb rechtzeitig und mit terminlicher Flexibilität (Alternativtermine), Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt aufzunehmen.
  • Traugespräch: Zur Vorbereitung der kirchlichen Trauung dient ein Traugespräch. In diesem Gespräch wird der Festgottesdienst geplant. Hilfreich ist es, wenn Sie sich vorher bereits Gedanken über den Trauspruch (z.B. trauspruch.de), über mögliche Lieder sowie über die zusätzliche musikalische Gestaltung gemacht haben. Auch organisatorische Dinge wie Blumenschmuck, Opferzweck, Mitwirkung der Trauzeugen etc. können geklärt werden. Damit der Traugottesdienst persönlicher gestaltet werden kann, wird im Traugespräch auch über Ihr Leben gesprochen, z.B. wie Sie sich kennengelernt haben, Ihr bisheriger Werdegang, was Ihre Gründe sind zu heiraten, welche Interessen Sie haben.

Hat die standesamtliche Trauung bis zum Traugespräch bereits schon stattgefunden, so bitten wir darum, eine Heiratsurkunde mitzubringen. Ansonsten ist sie spätestens bis am Tag der kirchlichen Trauung vorzulegen.

  • Ehejubiläen

Es ist Grund zur besonderen Dankbarkeit, wenn Ehepartner 50, 60, 65 oder mehr Jahre miteinander verbringen durften. Viele Ehepaare feiern dieses Fest im familiären Rahmen. Wenn Sie eine gottesdienstliche Feier wünschen, dann bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt. Wir sind sehr gerne dazu bereit, warten hier aber auf ihren Anruf und werden nicht von uns aus tätig. Das Ehejubiläum kann dann je nach Wunsch als selbständiger Gottesdienst oder auch im Rahmen des sonntäglichen Gottesdienstes gefeiert werden.

Beerdigung

Von einem geliebten Menschen Abschied zu nehmen, ist sehr schwer. Hilfe soll die Feier eines Trauer-Gottesdienstes auf dem Friedhof bieten. Hierzu ein paar nützliche Informationen:

1. Begräbnis als Sache der Gemeinde

Der Tod eines Menschen und dann die Beerdigung ist ein schwerer Tag für die Angehörigen. Verwandte, Bekannte und Freunde kommen zusammen, um Abschied zu nehmen. In der Aussegnungshalle des Friedhofs feiern wir deshalb einen Gottesdienst mit Schriftlesung, Gebeten, Predigt und Gesang. Als Gemeinde erweisen wir somit dem Verstorbenen den letzten Liebesdienst und verkündigen angesichts des Todes die Herrschaft des Auferstandenen über Lebende und Tote. Der Gang zum Grab ist dann die letzte Wegstrecke, die wir als Gemeinde mit dem Verstorbenen gehen.

In wenigen Ausnahmefällen – insbesondere bei Totgeburten oder beim Tod von Säuglingen und Kleinkindern – kann das Begräbnis auf Wunsch der Angehörigen auch im engsten Familienkreis stattfinden. Ansonsten aber versteht sich die kirchliche Bestattung als öffentlicher Gottesdienst der ganzen Gemeinde, der durch seine Liturgie und Predigt den Trost des Evangeliums aus- und zuspricht.

Sind Menschen zuvor aus der Kirche ausgetreten, so ist eine kirchliche Begräbnisfeier nur im Ausnahmefall möglich, da auch der Austritt als Willen des Verstorbenen zu achten ist. Gegen seinen eindeutig geäußerten Wunsch kann niemand kirchlich bestattet werden. Auf jeden Fall aber haben die Angehörigen ein Recht auf seelsorgerliche Begleitung.

2. Bestattungsart: Erd- oder Feuerbestattung?

Für die ersten Christen war nach dem Vorbild der Grablegung Jesu die Erdbestattung die Regel. Auch Gleichnisse, etwa das Gleichnis vom Weizenkorn (Joh. 12,24), hatte auf diese Sichtweise Einfluss. In unseren beiden Gemeinden Gniebel und Rübgarten ist die Erdbestattung bis heute die maßgebliche Bestattungsform.

Zunehmend erhält bei uns jedoch auch die Feuerbestattung Einzug. Auf Wunsch des Verstorbenen oder der Angehörigen wird der Sarg mit dem Verstorbenen dann meist in der Aussegnungshalle aufgebahrt und nach Ende der Trauerfeierlichkeit ins Krematorium überführt und eingeäschert. Zu einem späteren Zeitpunkt findet dann eine kurze Urnenbeisetzung statt.

Da die Feuerbestattung in der Vergangenheit auch Ausdruck der Leugnung des Auferstehungsglaubens war, kann es für den Pfarrer hilfreich sein, die Motive für die Wahl der Feuerbestattung zu erfahren.

3. Konkrete Tipps:

• Reden Sie nicht nur als alter, sondern gerade auch als junger Mensch mit Ihren Angehörigen darüber, wie Sie sich Ihr eigenes Sterben und Ihre eigene Bestattung wünschen. Neben der Wahl der Bestattungsart und des Bestattungsunternehmens können auch Liedwünsche sowie die Auswahl des Predigttextes (etwa Konfirmationsdenkspruch oder Trauvers) für die Angehörigen eine große Hilfe sein.

• Nach dem Tod eines Angehörigen ist es wichtig, mit dem Arzt (Todesbescheinigung) und einem Bestatter Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen.

• Verstorbene Angehörige dürfen bis zu 36 Stunden zuhause aufgebahrt werden. Sie können sich deshalb Zeit lassen, um in aller Ruhe Abschied zu nehmen. Machen Sie dies auch dem Bestattungsunternehmen deutlich, sofern Sie Ihren verstorbenen Angehörigen noch gerne bei sich behalten möchten.

• Auch die direkte Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt kann sinnvoll sein. Denn sollte der verstorbene Angehörige sich noch bei Ihnen zuhause befinden, dann kann eine kleine Aussegnungsliturgie im engsten Familienkreis ein erster Schritt sein, um Abschied zu nehmen und Trost zu finden.

• Zur Vorbereitung des Bestattungsgottesdienstes wird der Pfarrer mit Ihnen dann einen Gesprächstermin vereinbaren. Zu diesem Trauergespräch mit den engsten Angehörigen ist es hilfreich, wenn Sie Sterbeurkunde, Familienstammbuch, Familienbibel oder Gesangbuch (enthalten oft persönliche Bemerkungen) und Notizen zum Lebenslauf des Verstorbenen bereit halten.

 

Konfirmation

Die Konfirmation ist ein wichtiges „highlight“ im Leben eines Jugendlichen. Hier erfahren Sie einige nützliche Informationen zum Konfirmandenunterricht (KU) und zu den Konfirmationen in Gniebel und Rübgarten.

„Entdeckungen“

Der KU soll den Jugendlichen Gelegenheit geben, den christlichen Glauben in seinen Grundzügen kennen zu lernen und zu „entdecken“. Gemeinsam als Gruppe wollen wir ausprobieren, wie gelebter Glaube an Christus unser Leben vertieft und bereichert.  Dazu unterhalten wir uns über Themen, die die Jugendliche bewegen, schlagen gemeinsam die Bibel auf, singen und beten zusammen. Natürlich hoffen wir auch darauf, dass die Jugendlichen den Mut habt, alle ihre Fragen zu stellen. Das alles geschieht am Mittwochnachmittag im KU und darüber hinaus bei einem gemeinsamen Jugendwochenende im Juli.

Begegnungen

Glaube kann nicht alleine gelebt werden. Er verbindet mich mit anderen Menschen. Deshalb können die Jugendlichen in diesem Jahr auch andere Menschen kennen lernen, die mit ihnen gemeinsam als Christen unterwegs sind. Das gelingt am besten am Sonntagmorgen im Gottesdienst, beim Gemeindepraktikum oder in den verschiedenen Bibelclubs, die im Lauf des Jahres stattfinden.

Diese Begegnungen müssen mit der Konfirmation nicht abbrechen. Die EC-Jugendarbeit in Rübgarten bietet viele attraktive Veranstaltungen an, zu denen die Jugendlichen während und nach der Konfirmandenzeit herzlich eingeladen sind.

Gemeinschaft

Neben den Jugendlichen ist ein ganzes Team von wirklich netten Leuten an unserem gemeinsamen Vorhaben beteiligt. Außer Pfarrer Rieger begleiten in Gniebel Michael und Magdalene Walz aktiv die Konfirmandengruppen. In Rübgarten sind es aus dem Kirchengemeinderat Frank Rigger und Christian Diekmeyer.

Beim Jugendwochenende, Bibelclubs etc. sind eine ganze Reihe weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt.

Auch die Eltern gehören zum Team. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder während ihrer Konfirmandenzeit. Begleiten Sie die Jugendlichen in den Gottesdienst und tauschen Sie sich über Gehörtes und Erlebtes aus.

Feste

Unsere Konfirmationen 2020 finden an folgenden Terminen statt:

10. Mai 2020 in Gniebel

17. Mai 2020 in Rübgarten

Die Gottesdienste beginnen jeweils um 10.00 Uhr in beiden Gemeinden und werden von allen Beteiligten gemeinsam geplant, vorbereitet und durchgeführt. Sie werden zu einem besonderen Fest, das Jugendliche, Eltern und Gemeinde noch lange in Erinnerung behalten werden.

Auch das Abendmahl, das wir an einem gemeinsamen Termin am Samstagabend vor der Konfirmation feiern, ist wichtiger Bestandteil der Konfirmation. Im Abendmahl feiern wir die Gegenwart unseres Herrn in Brot und Wein. Zugleich ist es eine Feier, die uns als Gemeinde in einzigartiger Weise zueinander führt und aufeinander verweist.

Deshalb bitten wir, diese einstündige Feier bei der Planung des Samstags mit zu berücksichtigen und zu integrieren. Nicht nur Eltern und Paten, sondern alle Gäste sind so weit möglich zum Abendmahl herzlich eingeladen.

 Hier noch einige Informationen und Regelungen, die uns wichtig sind:

1.)    Die Taufe ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am KU. Da allerdings bei der Konfirmation (lat. confirmare – befestigen) die Jugendlichen in eigener, mündiger Entscheidung für sich „festmachen“, was ihnen von Gott in der Taufe zugesagt worden ist, ist die Taufe für die Konfirmation Grundlage. Mit noch nicht getauften Jugendlichen feiern wir deshalb vor (evt. auch bei) der Konfirmation  die Taufe.

2.)    Aus praktischen Gründen ist uns wichtig, dass wir nur Konfirmandinnen und Konfirmanden unterrichten, die zum Zeitpunkt der Anmeldung die 7. Schulklasse besuchen.  (Ausnahmen bestätigen die Regel.) Nur in dieser Klassenstufe wird von Seiten der Schulen (noch) auf den KU-Termin Rücksicht genommen.

3.)    Ein Kennenlernen und Hineinwachsen in das Leben einer  christlichen Gemeinde ist kaum denkbar ohne die zentrale Veranstaltung der Gemeinde, den Gottesdienst, zu besuchen.  Mit der Anmeldung zum KU setzen wir das Einverständnis voraus, dass die Jugendlichen während dieses Jahres am Gottesdienst regelmäßig (mindestens zweimal im Monat) teilnehmen.

 

Taufe

Sie wollen Ihr Kind taufen lassen? Darüber freuen wir uns sehr! Hier erhalten Sie einige nützliche Informationen:

Bedeutung der Taufe
In der Taufe spricht Gott sein Ja zu unseren Kindern. Mit diesem Ja beginnt für unsere Kinder ein Weg, auf dem sie Gott persönlich kennenlernen und erfahren sollen.

Folgende Schritte möchten wir gerne mit Ihnen gemeinsam gehen:

  • Sie melden Ihre Taufe im Sekretariat an (Öffnungszeit und Tel. siehe Menüpunkt „Kontakt“). In der Regel werden Ihnen dort die nächsten Tauftermine genannt.
  • Sie erhalten von uns ein Informationsblatt und ein Anmeldeformular.
  • Der Pfarrer vereinbart mit Ihnen ein Taufgespräch in der Regel bei Ihnen zuhause. Dieses Gespräch dient dazu, sich persönlich kennenzulernen und den Gottesdienst vorzubereiten
  • Wir feiern gemeinsam den Taufgottesdienst.
  • Sie und Ihr Kind sind herzlich eingeladen zu den vielfältigen Aktionen und Gruppen unserer Gemeinden, beginnend mit der Kleinkindgruppe, über Kinderstunde, Jungschar etc. Auch die beiden evangelischen Kindertageseinrichtungen sowie Familiengottesdienste können eine Möglichkeit sein, sich mit Gott und dem Glauben zu beschäftigen.

Wichtige Unterlagen für das Taufgespräch :

  • Geburtsurkunde (für kirchliche Zwecke)
  • Familienstammbuch
  • Patenschein bei auswärtigen Paten. Er dokumentiert die Zugehörigkeit zur Kirche und ist erhältlich beim entsprechenden Heimatpfarramt des/der Paten.

Wer kann getauft werden?
Taufe kann auch ohne Trauung der Eltern (standesamtlich oder kirchlich) erfolgen. Wichtig ist hier die Kirchenmitgliedschaft der Eltern bzw. eines Elternteils. Auch Jugendliche und Erwachsene können getauft werden.

Was sonst noch interessieren könnte:

  • Angehörige und Freunde können in Absprache mit dem Pfarrer bei der Tauffeier mitwirken, z.B. beim Fürbittgebet für die Täuflinge oder durch einen musikalischen Beitrag.
  • Es ist in unseren Kirchengemeinden alte Tradition, dass der Blumenschmuck um den Taufstein und auf dem Altar von der/den Tauffamilie(n) gestellt wird. Bitte setzen Sie sich hierzu auch mit den Mesnerinnen bzw. Mesner in Verbindung ( Tel.-Nr. siehe unter Menüpunkt „Kontakt“)
  • Der Taufspruch (ein Vers aus der Bibel) soll von den Eltern und Paten selbst ausgewählt werden. Eine Hilfe bietet auch das Internet, z.B. www.taufspruch.de
  • Eine Taufkerze bekommen die Täuflinge in Gniebel und Rübgarten von der Kirchengemeinde. Natürlich können Sie auch eine eigene Taufkerze mitbringen.

Patenamt

  • Um dem kirchlichen Patenamt gerecht zu werden und um diese wichtige Aufgabe wahrnehmen zu können, sollten die Paten den christlichen Glauben selbst bejahen und leben. Deshalb gibt es folgende Bestimmungen unserer Landeskirche für das kirchliche Patenamt: Mindestens einer der Paten muss Glied einer evangelischen Landeskirche sein. Weitere Paten können auch Mitglied einer Kirche sein, die zur „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen“ (ACK) gehört.
  • Bitte klären Sie rechtzeitig vor dem Taufgespräch die Kirchenmitgliedschaft Ihrer gewünschten Paten. Wer keiner christlichen Kirche angehört (d.h auch nach einem Kirchenaustritt), kann das Patenamt nicht übernehmen.
  • Pate darf jeder werden, der konfirmiert (oder bei katholischen Paten mind. 16 Jahre alt) ist.
  • Von auswärtigen Paten ist eine Patenbescheinigung notwendig. Diese Patenbescheinigung belegt, dass der Pate getauft, konfirmiert und Mitglied einer christlichen Gemeinde ist. Die Patenbescheinigung erhält man beim zuständigen Pfarramt des jeweiligen Wohnortes