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Kirchenwahl 2019

Am Sonntag, den 1. Dezember 2019, werden in Württemberg die Landessynode und die Kirchengemeinderäte neu gewählt.
Dazu in Kürze dreierlei:
1. In unserer Kirchengemeinde Gniebel-Rübgarten sind wahlberechtigt alle Kirchengemeindeglieder, die am Tag der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde Gniebel-Rübgarten gemeldet sind. Wer mehrere Wohnsitze hat, kann statt am Hauptwohnsitz auch an einem Nebenwohnsitz wählen, muss dazu aber die Aufnahme in die Wählerliste des Nebenwohnsitzes beantragen. Dies bitten wir vor dem 15. Oktober zu tun, da die Wählerliste dann vorläufig abgeschlossen wird.
2. Es besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Dazu werden die Unterlagen allen in der Wählerliste Verzeichneten Mitte November zugesandt.
3. Die Kirchengemeinde ist ab sofort aufgefordert, aus ihrer Mitte Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Sofern Sie einen Vorschlag haben oder selbst an diesem Amt Interesse haben, dann wenden Sie sich bitte an Pfarrer Rieger. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat müssen bis 25. Oktober bis 18 Uhr beim Pfarramt eingereicht werden. In den neuen Kirchengemeinderat werden jeweils 5 Mitglieder aus Gniebel und 5 Mitglieder aus Rübgarten gewählt.
Pfarrer Klaus Dieter Rieger
Die Wählerliste wird im Pfarramt vom 21. Oktober bis zum 25. Oktober 2019 zur Einsichtnahme bereitgehalten:
21.10.2019 von 15 – 18 Uhr
22.10.2019 von 9 – 12 Uhr
23.10.2019 von 10.30 – 13.30 Uhr
24.10.2019 von 9 – 12 Uhr und von 16 – 18 Uhr
25.10.2019 von 14 – 17 Uhr.
Gegen den Inhalt der Wählerliste ist bis zum 25.10.2019 um 18 Uhr Einsprache beim Vorsitzenden des Kirchengemeinderats (Pfr. Rieger oder Frank Rigger) möglich.