
Landeskirche. Fast zwei Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind
aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderäte und für eine neue Landessynode abzugeben. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die ihren Hauptwohnsitz im Bereich der württembergischen Landeskirche haben und in die Wählerliste aufgenommen sind. Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, welcher Kirchengemeinde sie angehören wollen, müssen dies jedoch beim Pfarramt beantragen. Die Wahl findet bei uns wie folgt statt:
Für den Wahlbezirk Rübgarten: von 10.30 bis 18.00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus.
Wer an der Wahl verhindert ist, kann von der Briefwahl Gebrauch machen. Durch Austräger werden Ihnen die amtlichen Wahlunterlagen zugestellt. Die Wahlunterlagen können auch für die Briefwahl verwendet werden.
Die Kirchengemeinde ist aufgerufen, aus ihrer Mitte Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Sofern Sie einen Vorschlag haben bzw. selbst an diesem Amt Interesse haben, wenden Sie sich bitte an Pfr. Rieger. Wahlvorschläge müssen bis zum 25. Oktober um 18.00 Uhr beim Pfarramt eingereicht werden. Die Wählerliste wird vom 28. Oktober bis 1. November zur Einsichtnahme ausliegen.
Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Landeskirche und ähnelt in ihren Aufgaben denen eines Parlaments. Das Gremium setzt sich aus 60 Laien und 30 Theologinnen und Theologen zusammen und tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Die Mitglieder der Landessynode werden in Württemberg direkt von den Kirchenmitgliedern für sechs Jahre gewählt.
Unsere Kirchengemeinden gehören zum Wahlbezirk Tübingen. Es werden bei uns 1 Theologin bzw. Theologe und 2 Laien gewählt.