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Taufe

Sie wollen Ihr Kind taufen lassen? Darüber freuen wir uns sehr! Hier erhalten Sie einige nützliche Informationen:

Bedeutung der Taufe
In der Taufe spricht Gott sein Ja zu unseren Kindern. Mit diesem Ja beginnt für unsere Kinder ein Weg, auf dem sie Gott persönlich kennenlernen und erfahren sollen.

Folgende Schritte möchten wir gerne mit Ihnen gemeinsam gehen:

  • Sie melden Ihre Taufe im Sekretariat an (Öffnungszeit und Tel. siehe Menüpunkt „Kontakt“). In der Regel werden Ihnen dort die nächsten Tauftermine genannt.
  • Sie erhalten von uns ein Informationsblatt und ein Anmeldeformular.
  • Der Pfarrer vereinbart mit Ihnen ein Taufgespräch in der Regel bei Ihnen zuhause. Dieses Gespräch dient dazu, sich persönlich kennenzulernen und den Gottesdienst vorzubereiten
  • Wir feiern gemeinsam den Taufgottesdienst.
  • Sie und Ihr Kind sind herzlich eingeladen zu den vielfältigen Aktionen und Gruppen unserer Gemeinden, beginnend mit der Kleinkindgruppe, über Kinderstunde, Jungschar etc. Auch die beiden evangelischen Kindertageseinrichtungen sowie Familiengottesdienste können eine Möglichkeit sein, sich mit Gott und dem Glauben zu beschäftigen.

Wichtige Unterlagen für das Taufgespräch :

  • Geburtsurkunde (für kirchliche Zwecke)
  • Familienstammbuch
  • Patenschein bei auswärtigen Paten. Er dokumentiert die Zugehörigkeit zur Kirche und ist erhältlich beim entsprechenden Heimatpfarramt des/der Paten.

Wer kann getauft werden?
Taufe kann auch ohne Trauung der Eltern (standesamtlich oder kirchlich) erfolgen. Wichtig ist hier die Kirchenmitgliedschaft der Eltern bzw. eines Elternteils. Auch Jugendliche und Erwachsene können getauft werden.

Was sonst noch interessieren könnte:

  • Angehörige und Freunde können in Absprache mit dem Pfarrer bei der Tauffeier mitwirken, z.B. beim Fürbittgebet für die Täuflinge oder durch einen musikalischen Beitrag.
  • Es ist in unseren Kirchengemeinden alte Tradition, dass der Blumenschmuck um den Taufstein und auf dem Altar von der/den Tauffamilie(n) gestellt wird. Bitte setzen Sie sich hierzu auch mit den Mesnerinnen bzw. Mesner in Verbindung ( Tel.-Nr. siehe unter Menüpunkt „Kontakt“)
  • Der Taufspruch (ein Vers aus der Bibel) soll von den Eltern und Paten selbst ausgewählt werden. Eine Hilfe bietet auch das Internet, z.B. www.taufspruch.de
  • Eine Taufkerze bekommen die Täuflinge in Gniebel und Rübgarten von der Kirchengemeinde. Natürlich können Sie auch eine eigene Taufkerze mitbringen.

Patenamt

  • Um dem kirchlichen Patenamt gerecht zu werden und um diese wichtige Aufgabe wahrnehmen zu können, sollten die Paten den christlichen Glauben selbst bejahen und leben. Deshalb gibt es folgende Bestimmungen unserer Landeskirche für das kirchliche Patenamt: Mindestens einer der Paten muss Glied einer evangelischen Landeskirche sein. Weitere Paten können auch Mitglied einer Kirche sein, die zur „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen“ (ACK) gehört.
  • Bitte klären Sie rechtzeitig vor dem Taufgespräch die Kirchenmitgliedschaft Ihrer gewünschten Paten. Wer keiner christlichen Kirche angehört (d.h auch nach einem Kirchenaustritt), kann das Patenamt nicht übernehmen.
  • Pate darf jeder werden, der konfirmiert (oder bei katholischen Paten mind. 16 Jahre alt) ist.
  • Von auswärtigen Paten ist eine Patenbescheinigung notwendig. Diese Patenbescheinigung belegt, dass der Pate getauft, konfirmiert und Mitglied einer christlichen Gemeinde ist. Die Patenbescheinigung erhält man beim zuständigen Pfarramt des jeweiligen Wohnortes