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Trauung

Das schönste Fest…

Liebes Hochzeitspaar,

wir freuen uns, dass Sie heiraten wollen und um die kirchliche Trauung bitten. Dass sich zwei Menschen für eine kirchliche Trauung entscheiden, kann dabei unterschiedliche Ursachen haben: Der Glaube und damit verbunden der Wunsch nach Gottes Segen, der feierliche Rahmen oder aus Tradition heraus. So unterschiedlich die Beweggründe im Einzelnen sein mögen, eines ist bei allen gleich: Nicht die standesamtliche, sondern die kirchliche Trauung ist für diese Ehepaare das eigentliche Fest, die eigentliche Hochzeit. Viele Wünsche, Sehnsüchte und oftmals auch romantische Vorstellungen sind deshalb mit diesem Fest verbunden. Es soll ja das schönste Fest werden. Ein paar Gedanken aus der Praxis dazu:

  • Kirchliche Trauung als öffentlicher Gottesdienst

Nach Martin Luther ist die Ehe zunächst eine „weltliche“ Angelegenheit. Sie wird auf dem Standesamt besiegelt. In einem anschließenden Festgottesdienst wird dann die gemeinsame Zukunft von Braut und Bräutigam unter den Segen Gottes gestellt. Der Traugottesdienst ist dabei keine Privatveranstaltung, sondern ein öffentlicher Gottesdienst: Die Kirchenglocken läuten, die bevorstehende Trauung wird der Gemeinde im vorausgehenden Sonntagsgottesdienst bekanntgegeben und ihrer Fürbitte empfohlen. Wie auch bei anderen Gottesdiensten sind Gebete, Schriftlesung und Kirchenlieder Bestandteile einer kirchlichen Trauung. Hinzu kommen oftmals auch noch besondere Gestaltungselemente (Gesang, Instrumentalisten etc.).

  • Lebenslange Treue mit Gottes Hilfe

Der Höhepunkt des Traugottesdienstes bildet die Tragefrage. Braut und Bräutigam werden einzeln gefragt: „Willst Du mit … als deiner Ehefrau/deinem Ehemann nach Gottes Gebot und Verheißung leben, sie/ihn als Gottes Gabe lieben und ehren und ihr/ihm in Freud und Leid treu bleiben, bis der Tod euch scheidet, so antworte: Ja, und Gott helfe mir“. Die Traufrage zeigt dabei, worum es in der kirchlichen Trauung geht: Es geht darum, den anderen als Geschenk und Gabe Gottes zu verstehen, zu lieben und zu respektieren. Es geht um ein lebenslanges Beieinanderbleiben und es geht darum, sich in der Ehe an Gott und seinem Wort zu orientieren. Durch ihr gegenseitiges Ja bekennen sich die beiden Ehepartner also zur lebenslangen Liebe und Treue, zu gegenseitigem Respekt und dazu, ihre Ehe im Vertrauen auf Gott und mit seiner Hilfe zu führen.

  • Konkrete Tipps
  • Zuständigkeit: Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Seelsorgebezirk entweder die Braut oder der Bräutigam oder deren Eltern den Wohnsitz haben. Die Brautleute können entscheiden, welches Pfarramt sie um die Trauung bitten wollen. Mindestens ein Ehepartner muss evangelisch sein.
  • Terminliche Klärung: Leider werden oftmals die Räumlichkeiten für die anschließende Festlichkeit fest gebucht und dann erst der Kontakt mit dem Pfarramt aufgenommen. Dies führt aufgrund von Termindoppelungen, Gemeindeaktivitäten (z.B. Konfirmationen), Urlaubszeiten etc. immer wieder zu Schwierigkeiten. Wir bitten deshalb rechtzeitig und mit terminlicher Flexibilität (Alternativtermine), Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt aufzunehmen.
  • Traugespräch: Zur Vorbereitung der kirchlichen Trauung dient ein Traugespräch. In diesem Gespräch wird der Festgottesdienst geplant. Hilfreich ist es, wenn Sie sich vorher bereits Gedanken über den Trauspruch (z.B. trauspruch.de), über mögliche Lieder sowie über die zusätzliche musikalische Gestaltung gemacht haben. Auch organisatorische Dinge wie Blumenschmuck, Opferzweck, Mitwirkung der Trauzeugen etc. können geklärt werden. Damit der Traugottesdienst persönlicher gestaltet werden kann, wird im Traugespräch auch über Ihr Leben gesprochen, z.B. wie Sie sich kennengelernt haben, Ihr bisheriger Werdegang, was Ihre Gründe sind zu heiraten, welche Interessen Sie haben.

Hat die standesamtliche Trauung bis zum Traugespräch bereits schon stattgefunden, so bitten wir darum, eine Heiratsurkunde mitzubringen. Ansonsten ist sie spätestens bis am Tag der kirchlichen Trauung vorzulegen.

  • Ehejubiläen

Es ist Grund zur besonderen Dankbarkeit, wenn Ehepartner 50, 60, 65 oder mehr Jahre miteinander verbringen durften. Viele Ehepaare feiern dieses Fest im familiären Rahmen. Wenn Sie eine gottesdienstliche Feier wünschen, dann bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt. Wir sind sehr gerne dazu bereit, warten hier aber auf ihren Anruf und werden nicht von uns aus tätig. Das Ehejubiläum kann dann je nach Wunsch als selbständiger Gottesdienst oder auch im Rahmen des sonntäglichen Gottesdienstes gefeiert werden.